Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Angaben, über die von uns angebotenen Immobilien, wurden uns von unseren Auftraggebern mitgeteilt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann durch die Makler der Bürogemeinschaft nicht übernommen werden. Kaufinteressenten müssen alle Angaben vor Abschluss eines Kaufvertrages selbst auf ihre Richtigkeit überprüfen. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten.

Der Makler ist für Immobilieninteressenten/Kaufinteressenten einer Immobilie als Nachweismakler tätig.

Folgende Provisionen finden Anwendung:

Bei Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages oder Werkvertrages sind folgende Gesamtprovisionen fällig:

Kaufverträge über

 Objekte bis zu 65.000,- €    beträgt die    4.641,- €
  Kaufpreis    Maklerprovision    inkl. MwSt.
 
 Objekte ab 65.000,- €    beträgt die    7,14 % vom Kaufpreis
  Kaufpreis    Maklerprovision    inkl. MwSt.

Käufer und Verkäufer zahlen zu gleichen Anteilen (je 50%) die oben genannte Maklerprovision, sofern es sich bei der angebotenen Immobilie um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus (um es als eine Wohneinheit zu nutzen), einen Bauernhof oder eine Eigentumswohnung handelt, welche in erster Linie zu Wohnzwecken dienen. Gleiches trifft zu bei dem Erwerb einer weiteren Wohnung von untergeordneter Bedeutung (Einliegerwohnung, auch als Kanzlei oder Praxis etc. nutzbar) sowie beim Erwerb eines Mehrfamilienhauses, um es als Einfamilienhaus zu nutzen. Ebenso beim Erwerb mehrere Eigentumswohnungen um sie zu einer Einheit zusammenzulegen. Gleiches gilt auch beim Erwerb von Erbbaurechten, Dauerwohnrechten und Miteigentumsanteilen. Der Käufer ist jeweils der Verbraucher.

Die Provisionsteilung erfolgt wie folgt:

Bei Kaufverträgen bis zu 65.000,-€ Kaufpreis, zahlen der Käufer und der Verkäufer jeweils eine Maklerprovision von 2.320,50€ inkl. der gesetzlichen MwSt. und bei Kaufvertragen ab 65.000,-€ Kaufpreis, zahlen der Käufer und der Verkäufer jeweils eine Provision von 3,57% der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen MwSt.

Diese Provisionen sind verdient mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an den Makler mit seiner Rechnungsstellung.

Ist ein Bauvorhaben projektiert, errechnet sich das Honorar auch aus den veranschlagten Baukosten.


Bei Kaufverträgen über Gewerbeimmobilien, Anlageimmobilien (z.Bsp. mehrere Eigentumswohnungen – vermietet bzw. zum Zweck der Vermietung, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Wohn- u. Geschäftshäuser und ähnliche Immobilien, welche nicht in erster Linie zu eigenen Wohnzwecken dienen,

hat der Käufer folgende Provision zu zahlen:

Kaufverträge über

 Objekte bis zu 65.000,- €    beträgt die    4.641,- €
  Kaufpreis    Maklerprovision    inkl. MwSt.
 
 Objekte ab 65.000,- €    beträgt die    7,14 % vom Kaufpreis
  Kaufpreis    Maklerprovision    inkl. MwSt.

Diese Provision ist verdient mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages und zahlbar an den Makler mit seiner Rechnungsstellung.

Ist ein Bauvorhaben projektiert, errechnet sich das Honorar auch aus den veranschlagten Baukosten.


Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG sind wir weder verpflichtet noch bereit.

Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann handelt, Erfurt. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.

Copyright: Alle Informationen auf dieser Webseite sind Eigentum der Bürogemeinschaft "Das Immobilien Team".